Veröffentlicht am Dezember 27th, 2011 von H. Frieder
Das europäische Parlament mit Sitz in Straßburg, ist das Parlament der 27 Staaten der europäischen Gemeinschaft. Es ist das einzige, direkt gewählte Organ der europäischen Staatengemeinschaft. Es wird auch Europaparlament genannt. Das europäische Parlament wird jeweils für fünf Jahre von den Bürgern der Europäischen Union in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen gewählt.
Zusammensetzung und Aufgaben
Das EU Parlament ist sowohl im französischen Straßburg, in Luxemburg als auch im belgischen Brüssel vertreten. In Luxemburg befindet sich die Verwaltung mit dem Generalsekretariat. In Straßburg und Brüssel werden die Plenartagungen abgehalten. Im europäischen Parlament werden die Mitglieder nicht nach der Staatenzugehörigkeit gruppiert. Vielmehr werden nach politischer Nähe Fraktionen aus Mitgliedern verschiedener Staaten der europäischen Union gebildet. Die Mitglieder des europäischen Parlaments sind in der Ausübung ihres Mandats vollkommen unabhängig. Die Sitze im Parlament stehen im Verhältnis zur Bevölkerung der jeweiligen Mitgliedsländer. Dabei ist die Höchstzahl an Sitzen je Land auf 99 beschränkt. Jeder Abgeordnete des europäischen Parlaments nimmt zwölfmal im Jahr an den Plenartagungen in Straßburg teil. Darüber hinaus nimmt er in Brüssel an Sitzungen der Fraktionen, der parlamentarischen Ausschüsse sowie an zusätzlich einberufenen Plenartagungen teil. Natürlich wird von einem Europaabgeordneten auch erwartet, dass er sich aktiv in seinem Wahlkreis engagiert. Der Parlamentspräsident steht in stets engem Kontakt mit dem Vorsitzenden des Europäischen Rats, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, sowie dem Ratsvorsitz der Europäischen Union.
Aufgaben des europäischen Parlaments
Zusammen mit dem Rat der EU bildet das europäische Parlament die gesetzgebende Gewalt innerhalb der europäischen Union. Daraus ergibt sich zugleich die erste von insgesamt drei wichtigen Aufgaben des europäischen Parlaments. In Kooperation mit dem europäischen Rat erörtert das europäische Parlament Rechtsvorschriften für die Europäische Union und verabschiedet diese. Im europäischen Rat sitzen die Vertreter der nationalen Regierungen. Das Verfahren zur Verabschiedung europäischer Gesetze wird ordentliches Gesetzgebungsverfahren genannt. Durch den Lissabonvertrag hat das europäische Parlament eine erhebliche Erweiterung der Kompetenz zur Gesetzgebung erfahren. Das EU Parlament kann damit bei fast allen Gesetzgebungsverfahren mitbestimmen. Zu den Bereichen der Gesetzgebung gehören entscheidende Themen, wie beispielsweise die Zuwanderungspolitik, Regionalförderung, die Energiepolitik, die Landwirtschaftspolitik, sowie die Budgetlinien des EU Haushalts. Des Weiteren beeinflusst das europäische Parlament über eine demokratische Kontrolle andere Gremien und Institutionen der europäischen Union. So muss das Parlament die Mitglieder einer neuen EU Kommission bestätigen. Weiterhin steht die Kommission für die gesamte Dauer ihrer Arbeit unter der Kontrolle des europäischen Parlaments. Dabei werden Anfragen an die EU Kommissare gestellt und die Berichte der Kommissionen durch die parlamentarischen Ausschüsse geprüft. Darüber hinaus werden auch Petitionen von EU Bürgern bearbeitet und Untersuchungsausschüsse eingesetzt. In enger Zusammenarbeit mit dem europäischen Rat verabschiedet das europäische Parlament einmal jährlich den EU Haushalt. Die Verwendung der geplanten Finanzmittel werden vom Haushaltsausschuss des Parlamentes kontrolliert.
Das europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Sowohl in der ordentlichen Gesetzgebung der europäischen Union, bei der demokratischen Kontrolle von EU Institutionen als auch bei der Verabschiedung und Kontrolle des EU Haushalts hat das europäische Parlament in enger Zusammenarbeit mit dem europäischen Rat wichtige Aufgaben.
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Veröffentlicht am November 16th, 2011 von H. Frieder
Die letzten Wochen verging kaum ein Tag ohne dass man in den Medien und vor allem in den Nachrichten etwas über Griechenland gehört hat. Der drohende Bankrott Griechenlands hat nicht nur die Währung Europas, sondern auch die Europäische Union als Institution in Bedrängnis gebracht. Heiß diskutiert wird daher die Frage, ob Griechenland nicht aus der EU aussteigen sollte, um Krisen wie diese in Zukunft zu vermeiden.
Die Eurokrise: Griechenland als Sündenbock
Fachleute und Vertreter in den Medien scheinen sich über einen Fakt im Zusammenhang mit der Eurokrise einig zu sein: Griechenland ist der große Sündenbock. Eigentlich ist die Währung Euro nicht von Griechenland aus in Bedrängnis geraten: Die Krise wurde von den weltweiten Märkten, die die allgemeine Finanzkrise auslösten, mitbeeinflusst und maßgeblich von den Ratingagenturen angeheizt, die gegen Länder und gegen die Währung Euro als solches spekulierten. Jedoch ist es, wie auch in den Medien dargestellt, Griechenlands eigenes Verschulden, dass das Land so tief in die roten Zahlen gesunken ist und Hilfe beantragen musste. Eine der vielen Ursachen ist ein System aus Bestechungen, Schmiergeld und Vetternwirtschaft, dass sowohl Steuerzahlungen als auch ein Wachstum der Wirtschaft sowie Konkurrenzfähigkeit in Europa verhindert.
Austritt aus der EU sinnvoll und möglich?
Viele Experten diskutieren bereits über einen Austritt des Landes aus der Europäischen Union. Rechtlich gesehen müsste Griechenland nicht aus der EU austreten, es könnte nur aus der Eurozone austreten, dies ist jedoch sehr kompliziert und würde einige Staaten sehr verärgern. Ein Komplettausstieg wäre wohl sinnvoller, um eine klare Trennlinie zu schaffen. Dies würde einen Umstieg Griechenlands auf die Drachme, die frühere Währung, bedeuten und eine Schrittfolge an komplizierten Maßnahmen, vor allem in Bezug auf die Hilfen, die Griechenland im Zuge der Kreditvergabe durch die Europäische Union bis jetzt erhalten hat.
Der Ausstieg wäre die beste Möglichkeit für EU und Griechenland
In den Medien werden jedoch verschiedene Varianten diskutiert: Einige Experten favorisieren eine Lösung, in der das Land komplett aus der Eurozone und der EU austritt, da es zu schwach ist, um auch zukünftig mit den anderen Staaten im Bund mitzuhalten. Ein Austritt Griechenlands würde somit eine weitere Beeinträchtigung der anderen europäischen Staaten verhindern und den angeschlagenen Euro darauf fokussieren, andere krisenhafte Länder wie Italien oder Portugal zu stabilisieren. Auch die labile Führung des Landes und der Unwille der Bevölkerung, die Sparmaßnahmen mitzumachen, sind ein Grund diese Lösung ins Auge zu fassen.
Ein Ausstieg wäre reiner Wahnsinn
Andere Insider versichern, dass ein Ausstieg Griechenlands aus der EU keine positiven Wirkungen auf Griechenland haben würde. Die meisten Anleger hätten ihr Geld bereits krisensicher in Immobilien im Ausland investiert und es sei daher kaum mehr Geld im Lande. Zudem sei dann ungewiss, wie mit den Krediten durch die EU fortgefahren werden müsste und dies würde auch nichts an der schwachen Konjunktur des Landes ändern, da es sich von innen ändern müsse.
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Veröffentlicht am Oktober 19th, 2011 von H. Frieder
Die Türkei verhandelt bereits seit einigen Jahren mit den Mitgliedsstaaten der EU über einen Beitritt. Hierbei treten jedoch immer gewisse Hinderungsgründe auf, die im Nachfolgenden behandelt werden. Während am Anfang der Verhandlungen noch die Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Türkei im Vordergrund standen, sind nunmehr noch mehrere Gründe seitens der EU dazugekommen, dass die Türkei vorerst kein Mitglied der EU werden darf.
Verhandlungspunkte
Obwohl die EU der Türkei seit dem Jahr 2004 einen gewissen Demokratiestandard bescheinigt, bleibt doch die aktuelle Frage der aktiven Umsetzung dieser Einschätzung gegenüber der EU. Durch immer wiederkehrende Meldungen aus der Türkei, dass Menschenrechte im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten werden, bleibt momentan ein Restzweifel. Besonders im Fokus steht zudem das Handelsrecht. Im Augenblick sind acht der fünfunddreißig bestehenden Verhandlungspunkte betroffen. Die Zypernfrage ist ein weiterer Streitpunkt. Während die EU von der Türkei fordert, dass diese den Schiffs- und Flugverkehr von Zypern aus öffnet, will dies die Türkei nicht zulassen. Da Nordzypern unter türkischer Besatzung steht, ist dies eine große Streitfrage unter beiden Ländern. Die Verhandlungen zu einem Beitritt sind also im Moment festgefahren.
Streitpunkte
Die üblichen Streitpunkte zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und der Türkei sind zumeist die kulturellen Unterschiede. Die Türkei ist muslimisch geprägt und liegt geographisch gesehen auf zwei Kontinenten: Europa und Asien. Basierend auf diesen kulturellen Unterschieden gibt es natürlich Diskrepanzen in Glaubens- und Verhaltensfragen. Des Weiteren wird darüber spekuliert, ob die EU aktuell noch Kapazitäten zur Neuaufnahme eines weiteren Landes freihat. Denn obwohl die Türkei seit Überwindung der wirtschaftlichen Krise im Jahr 2001 einen stetigen Aufschwung erlebt und somit nicht als wirtschaftlich armes Land gilt, bleibt für die EU die Frage, ob die Türkei so wichtige Voraussetzungen wie die Einhaltung der Menschenrechte und andere Kriterien auch wirklich erfüllen kann. Denn eines ist klar: Die Türkei gilt innerhalb der gesamten EU als recht exotisches Land.
Stimmung der Bevölkerung
Studien zufolge ist eine Mehrheit der türkischen Bevölkerung für einen Beitritt zur EU. Nur einige wenige Kritiker, die meist sehr muslimisch geprägt sind, sind gegen die EU. Denn sie befürchten ein Verlorengehen der eigenen Identität und Souveränität des Landes. Diese Menschen sind Studien zufolge aber in der Minderheit. Besonders Deutschland und die Türkei pflegen ein recht freundschaftliches Verhältnis. Dies lässt erhoffen, dass die Türkei langfristig in die EU aufgenommen wird.
Zukunftsaussichten
Am Beispiel Griechenland erlebt die EU zurzeit, dass es innerhalb einer so großen Gemeinschaft wie der EU durchaus immer Probleme geben kann. Die Chancen für die Aufnahme der Türkei zur EU liegen sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Sinne.