Das Europäische Parlament mit seinem Sitz in Straßburg nimmt als Regierungsinstitution eine weltweit einzigartige Stellung ein: es ist die einzige existierende Einrichtung, die Bürger mehrerer unterschiedlicher Staaten direkt vertritt. Mit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, wurden die Befugnisse des Europäischen Parlaments noch einmal grundlegend erweitert und die Geschäftsordnung angepasst. Das Parlament setzt sich aus von den Bürgern direkt gewählten Vertretern verschiedener Staaten, aus mehr als 150 einzelnen nationalen Parteien zusammen. Innerhalb des Parlaments sind diese Abgeordneten zu länderübergreifenden Europaparteien zusammengeschlossen. Es fungiert so als praktisch bürgerseitiges Gegengewicht zum Europäischen Rat, der vor allem die staatsseitigen Interessen vertritt.
Gesetzgebung und parlamentarische Kontrolle
Im Bereich des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union kann das Europaparlament gleichberechtigt mit dem Rat der EU Änderungen an Gesetzesvorlagen, die von der Europäischen Kommission eingebracht werden, verlangen, bis eine Einigung zwischen Europaparlament und Rat der EU hergestellt ist. Lediglich in einzelnen Bereichen ist das Mitspracherecht des Europäischen Parlaments eingeschränkt: dort wo es um Wettbewerbsrecht, Handelspolitik und die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU geht, wird das Europäische Parlament bei der Entscheidungsfindung nur angehört. Es hat darüber hinaus auch kein Initiativrecht, kann also keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen.
Zwei weitere wichtige Aufgaben des Europäischen Parlaments liegen darin, gleichberechtigt mit dem Ministerrat den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Haushaltsentwurf zu verabschieden, oder entsprechende Änderungen zu verlangen, und über den Rat der EU sowie über die Europäische Kommission die parlamentarische Kontrolle auszuüben. Das geschieht vor allem durch die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen, parlamentarischen Anfragen an Kommission und Rat sowie durch die bestehende Berichtspflicht von Rat, Kommission und Zentralbank an das Parlament. Theoretisch kann das Europäische Parlament durch ein eingebrachtes Misstrauensvotum sogar den Rücktritt der gesamten Kommission erzwingen, da für diese Maßnahme allerdings eine Zweidrittelmehrheit innerhalb des Parlaments vorgesehen ist, bleibt die praktische Seite dieser Maßnahme fraglich. Drohungen in dieser Richtung von Seiten des Parlaments haben sich in der Vergangenheit jedoch bereits als durchaus wirksam erwiesen.
Wie das Europäische Parlament arbeitet
Die Arbeit des Europäischen Parlaments wird – ähnlich wie in nationalstaatlichen Parlamenten – durch die Zusammenarbeit und die Beschlussfindung zwischen den einzelnen Parteien organisiert. Ausschüsse zu unterschiedlichen Fachthemen, interparlamentarische Delegationen und informelle Zusammenschlüsse einzelner Abgeordneter verschiedener Fraktionen werden wie im nationalstaatlichen Parlamentswesen gehandhabt. Was die Entscheidungsfindung des Europäischen Parlaments allerdings sehr erleichtert ist die Tatsache, dass die in Nationalstaaten oft schwierigen Gegebenheiten zwischen regierenden und oppositionellen Parteien wegfallen. Jede Fraktion im Europäischen Parlament kann unabhängig davon, allein entsprechend ihrer parteilichen Weltanschauung agieren.
Dem Europäischen Parlament steht der von den Abgeordneten mit absoluter Mehrheit gewählte Parlamentspräsident vor, dem 14 Vizepräsidenten und fünf Quästoren zur Seite stehen. Die Quästoren sind dabei nur beratend und hauptsächlich für die Verwaltungsangelegenheiten des Parlaments zuständig. Alle Präsidiumsmitglieder werden nur für die Hälfte der fünfjährigen Legislaturperiode gewählt, danach erfolgen Neuwahlen, und erfahrungsgemäß zumeist auch ein Wechsel der Fraktion, die den Parlamentspräsidenten dann bis zum Ende der Legislaturperiode stellt.
Mehr Sitze für Gleichberechtigung
Die ursprünglich 736 Abgeordnetensitze des Parlaments wurden im Dezember 2011 auf nunmehr 754 Sitze erhöht. Für die Verteilung der Sitze nach Ländern wurde 2011 ein Reformvorschlag eingebracht, der allerdings erst einmal zurückgewiesen wurde. Das Problem bei der Sitzverteilung stellt vor allem die Absicht dar, zu verhindern, dass gerade die kleineren Mitgliedsstaaten der EU gegenüber den Großstaaten unterrepräsentiert sind. Eine tatsächlich schlüssige Lösung dieser Problematik ist aber immer noch nicht in Sicht.
Das Europäische Parlament ist also – vor allem seit dem Vertrag von Lissabon – eine schlagkräftige und wichtige Regierungsinstitution geworden, die vor allem auf Seiten der Bürger der EU steht, und deren Belange gut vertreten kann. Trotz immer weiter gehender Bemühungen, den Bürgern direkte Einflussnahme zu ermöglichen, wie etwa durch die Möglichkeit EU-weiter Bürgerinitiativen ab 2012, bleiben Interesse an den Europawahlen, der Arbeit des Parlaments und Wahlbeteiligung aber immer noch durchwegs gering. Eine engagierte Unterstützung ihres Parlaments durch die Bürger ist aber ein wesentliches Kriterium für die Qualität der Parlamentsarbeit und mehr echte Demokratie in Europa.
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